Tageskommentar vom 15.6.2012 Michael Winkler – Auszug 

Bild: http://www.kakoii.de/
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“Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubtkein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse.”

(UN-Menschenrechtskonvention, Absatz 49, CCPR/C/GC/34)

Diese Meldung habe ich von mehreren Seiten erhalten. Und ja, sie besagt eindeutig, daß der Paragraph 130 StGB Absatz 3 nicht angewendet werden darf. Ehe Sie jetzt im Vertrauen auf die UNO den Holocaust “leugnen”, sollten Sie ein paar Dinge berücksichtigen. In aller Regel sind Sie nicht Bürger eines der Unterzeichnerstaaten. Falls Sie nicht einer der Eingedeutschten nach Gründung der BRD sind, sondern entweder vor der Gründung der BRD als Deutscher geboren worden sind oder der Nachkomme von Eltern sind, die jener Definition entsprechen, sind Sie Bürger des Deutschen Reiches, der von der BRD nur verwaltet wird. Mehr