Mein Name ist Eric, ich bin ein eifriger und interessierter Leser Ihrer Seite.
Bitte machen Sie weiter so. Sie geben mir und vielen anderen Kraft in dieser Zeit.
Wären Sie bitte so freundlich mein Anliegen zu veröffentlichen, da ich gern wüsste, ob der Inhalt dieses Schreibens korrekt ist oder nicht. Auch ist es bestimmt für alle interessant.
Mir ist das Missgeschick passiert, mich beim zu schnell Fahren auf der Autobahn (mit 100 km/h gefilmt), erwischen zu lassen.
Daraufhin habe ich Einspruch erhoben und bezog mich dabei auf den Geltungsbereich § 5 OWiG.
Heute erhielt ich folgende Antwort zurück.
Da ich kein Jurist bin, hoffe ich, dass der eine oder andere hier im Forum über die Gültigkeit des Inhalts etwas sagen kann.
Mit kameradschaftlichem Gruß
Eric
Anlageschreiben: Bußgeld-Antwort auf Widerspruch
Wer kann helfen?
1. Hinweis bitte auf folgendes verweisen: Freispruch für alle Temposünder






Nov 25, 2010 @ 19:49:44
OWIG ist aufgehoben und ohne Geltungsbereich.
der § 5 Räumliche Geltung (so steht es geschrieben) lautet wie folgt:
Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.
zum anderen soll doch der Herr mal bitte darlegen wie er auf Deutschland kommt.
Wenn er von Deutschland schreibt dann sind die Gesetzte des Deutschen Reiches maßgebend. Da gibt es kein OWIG.
http://www.aufenthaltstitel.de/owig.html#5
Weiter würde ich mir mal die AMTLICHEN TEIL des Anzeigers zeigen lassen. Was er da meint steht im NICHT!!! AMTLICHEN!!!! TEIL!!! Also nicht amtlich!
§ 3 Keine Ahndung ohne Gesetz
Eine Handlung kann als Ordnungswidrigkeit nur geahndet werden, wenn die Möglichkeit der Ahndung gesetzlich bestimmt war, bevor die Handlung begangen wurde
Auf welcher Gesetzlicher Grundlage???
GG für die BRD = aufgehoben seit 1990
Bereinigung von Bundesrecht besagt das Alle Gesetze aufgehoben wurden!!
http://www.buzer.de/gesetz/7172/
Hier steht überall nur AUFHEBUNG!!!!!
Feb 26, 2012 @ 00:28:59
Klar, es ist die Frage ob man die BRD anerkennen kann. Eine andere Frage wäre, ob Sie richtig oder falsch ist. Definitiv urg…!
“Aber”, haben wir eine andere Wahl? Wir befinden uns noch im 2. WK und sind gefangen(besetzt). Kriegsgefangene müssen sich beugen, es sei denn Sie sind stärker wie der der sie in Gefangenschaft nimmt. Mit Rechtsprechung Dritter hat das aber nichts zu tun.
Ich nehme diesen Rechtskram daher irgenwie nicht wirklich ernst.
Gruß FriesenAse
Nov 25, 2010 @ 19:56:23
Schaut doch mal bei dem angefügten Link am Schluss, vielleicht hilft das weiter.
Mitteldeutschland ist grundgesetzfreie Zone – Wiedervereinigtes Deutschland noch immer Besatzungszone!
http://www.nexusboard.net/sitemap/6365/war-der-24-vertrag-ein-betrugerisches-diktat-t296653/
Nov 25, 2010 @ 19:57:28
Auf keine Fall sich mit den PERSONAL Ausweis ausweisen!!!! Damit unterwirft man sich der Allgemeien Geschäftsbedingungen der BRD.
Das was in der Antwort steht entbehrt jeglicher Inhaltlicher Grundlage und ist nicht mit dem nicht mehr gültigen OWIG identisch. Reine Erfindung und Interpretation seitens diese Bediensteten der BRD GmbH.
Die Frechheit hoch zehn!
!das Gebiet Deutschlands…!!!
Nov 25, 2010 @ 20:06:49
Das Schreiben ist merkwürdig, denn einmal wird von dem “Gebiet Deutschlands” gesprochen und danach liest man “dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland”.
Dürfen diese Subjekte überhaupt vom “Gebiet Deutschlands” reden?
Wissen diese Subjekte überhaupt was Deutschland ist und darstellt?
Nov 25, 2010 @ 20:02:47
Ohne Unterschrift mit Vor & Nachnamen sowieso ungültig !!!!
So einen Wisch kann heute jeder mit eien PC erstellen und verschicken.
- Amtliche Zustellung ? Förmlich ist keinen Amtliche Zustellung.
- Post AG ist ein Privatunternehmen.
Handschriftliche Unterschrift verlangen!!!!! Dann denjenigen persönlich haftbar machen nach BGB.
Ansonsten getrost vergessen diese Drohungen.
Nov 25, 2010 @ 20:05:42
Per Einschreiben mit Rückschein dieses Schreiben anpassen und senden!
http://recht-konsulent.org/ablage/Muster-Beschwerde-fuer-ALLE-121209.rtf
Nov 25, 2010 @ 20:19:45
Hier ein paar Beweise:
http://www.buzer.de/gesetz/7965/a152523.htm
Nov 25, 2010 @ 20:20:09
und hier alles mal zusammen:
http://deutsche-zukunft.net/app/download/3378106602/VerlaufOWiG_Lothar.pdf
Nov 25, 2010 @ 20:27:49
Bei Deinem Antwort-Schreiben handelt es sich um die üblichen “BRD”-Lügen-Muster !!!
Da die “BRD” -deren rechtlicher Zusammenbruch ja bereits 1990 erfolgte- kurz vor dem faktsichen Zusammenbruch steht, werden die Lügen des Regimes auch immer frecher, dreister und vor allem völlig unverhohlen !!!
Hier mein Antwortvorschlag an die “BRD”-Täter:
I.
Ihr Schreiben vom xxx ist hier nicht nur nicht nachvollziehbar, sondern erweckt u.a. auch den dringenden Verdacht, dass mittels ihm vorsätzlich falsche Rechtsauskünfte erteilt werden.
II.
Im Zusammenhang mit einem OWiG ist -in jeder Beziehung völlig rechtsfehlerfrei- festzustellen, dass
1.
ein OWiG selbst sogar bereits schon die -unabdingbare- Erfordernis bezüglich eines territorialen
Geltungsbereiches zur Anwendung dieses Gesetzes feststellt (vgl. §5 OWiG), sowie
2.
ein OWiG selbst sogar bereits schon ausdrücklich darauf hinweist, dass dessen Anwendung, mit Aus-
nahme bestimmter Flugzeuge und Schiffe, ausserhalb dessen territorialen Geltungsbereich rechts-
widrig ist (vgl. §5 OWiG), sowie
3.
ein OWiG an keiner einzigen Stellen seinen -unabdingbar erforderlichen- territorialen Geltungs-
bereich benennt, sowie
4.
sich hinsichtlich der Anwendung eines OWiG seit 1990 auch nicht mehr auf ein Territorialprinzip
berufen werden kann, wie es sogar eine Bundesrepublik Deutschland selbst, via der Bundesgesetzesblätter des
BGBI. II 1990 S.1360 i.V.m. Art.10 Abs.2 EinigVtrG (BGBl. 1990 II S. 885) i.V.m. Art.45 Abs.1 und
Art.4 Nr.2 EinigVtr (BGBl. 1990 II S. 889) -an Augenscheinlich und Offenkundigkeit gar nicht mehr zu überbietend-
zugegeben hatte i.V.m. u.a. der Tatsache, dass eine Präambel keinerlei Rechtserheblichkeit besitzt (vgl. u.a. Creifeld´s
Rechtswörterbuch 17. AuflageVerlag C. H. Beck München 2002), sowie -u.a. infolge der v.g.
Tatsachen- schliesslich
5.
die Anwendung eines Gesetzes, welches -wie nachweislich ein OWiG- keinerlei territorialen Geltungs-
bereich benennt -bei weiten nicht nur nach gefestiger Rechtssprechung- vorsätzlich u.v.a. gegen
das Rechtsstaatsprinzip, das Betimmtheitsgebot, die Rechtssicherheit, sowie gegen das Be-
ständigkeitsgebot verstossen (vgl. u.a. Art. 20; Art 103 Abs. 2; Art. 80 Abs. 1 GG), sowie jeg-
liche dessen Anwendung nur schon allein aus diesen Gründen nichtig und
rechtsunwirksam ist.
III)
Sollte das Gericht bezüglich der hier vorliegenden Sache jedoch die Anwendung von Gesetzen, die keinerlei
Aussage über ihren -unabdingbar erforderlichen, für jeden Bürger ohne Schwierigkeiten nachvollziehbaren-
territorialen Geltungsbereich treffen, seitens der öffentlichen Verwaltung für rechtsfehlerfrei halten,
ist das Gericht hiermit aufgefordert diese Sache auszusetzen und die Landesregierung nachdrück-
lich zur Einreichung einer Beschwerde gem. Art. 93 Abs.1 Nr.2 GG (vgl. auch §13 Nr. 6; §76 Abs.1
Nr.1 BverfGG) vor einem Bundesverfassungsgericht, hinsichtlich Unvereinbarkeit Anwendung
eines OWiG, u.v.a. mit Art.3 Abs.1 GG und den unter II.4 erwähnten Vorgaben
i.V.m. der unter II.5 erwähnten, sogar via Bundesgesetzesblatt bestätigten
Tatsache, unter Beilage dieses hier vorliegenden Schreibens.
IV.
Da die -selbst seitens einer Bundesrepublik Deutschlands via der v.g. Bundesgesetzesblätter zugegebenen- Tatsachen,
an augenscheinlicher Offenkundigkeit gar nicht mehr zu überbietenden, wäre jeder Versuch des Weiterwirkens in
dieser OWiG-Sache, ausser deren Einstellung bzw. Aussetzung und Aufforderung der Landesregierung zur v.g.
Klageeinreichung, als Begehung vorsätzlich rechtswidriger Taten -ebenfalls augenscheinlich Offenkundig- entlarvt.
V.
Ich mache dieses hier vorliegende Schreiben hiermit ausdrücklich zum Bestandteil dieser Sache.
VI.
Es werden hier sämtliche Kosten aus Aufwendungen geltend gemacht.
Hochachtungsvoll
xxx
Nov 25, 2010 @ 20:28:44
Was ist Deutschland und was ist (die) Bundesrepublik?
Deutschland ist Staat mit eigenem Staatsvolk nach RuStAG auf dem Staatsgebiet in den Grenzen vom 31.12.1937 gemäß Art. 146 GG, bestimmt in den Militärgesetzen der alliierte Siegermächte. Deutschland ist eine Rechtsperson, Träger von Rechten und Pflichten.
Die Bundesrepublik ist eine demokratische Wirtschaftsverwaltung und Justiziar der Länder nach 1949. Sie ist nicht identisch mit Deutschland, hat kein eigenes Staatsvolk, ist von den alliierten Siegermächten als Personengesellschaft gegründet worden und hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, ist teilrechtsfähig, um nur Geschäfte zu machen (Art. 65 GG). Sie ist nur eine Simulation eiens improvisierten Staates und regiert nicht (Überleitungsvertrag)
http://www.deutsches-amt.de/
Nov 25, 2010 @ 20:31:41
Ja das kenne ich auch, herauswinden solang es geht.
Also; ich versuch es einmal, die § weiß ich jetzt nicht alle auswendig aber;
1. ist dieses “Dokument” von einem NICHT Beamten ausgestellt und von einem NICHT Beamten überstellt worden, sprich Briefkasten. Es fehlt der Nachweis, daß es überbracht worden ist. Post AG= priv. Unternehmen=unzulässig
2. fehlende Unterschrift, heißt; aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz; Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Wenn Du eine Überweisung hast, macht die Bank nix wenn es nicht unterschrieben ist, und so kann man sich auch rechtfertigen,
3. Du hast ein Anrecht auf das eigene Bild, also darf man von Dir kein Bild machen, wenn Du es nicht willst.
Ich weiß natürlich, daß das alles schwer ist, sich auch zu behaupten vor denen, man knickt auch schnell ein, weil die ja auch jeden Tag damit zutun haben.
Wer da ganz gut und auch die passenden Schreiben hat um sich schlau zu machen ist http://www.wemepes.ch oder viell. http://www.geratop.de
Dein Fehler war jetzt, daß Du Einspruch erhoben hast, denn damit bist Du mit denen einen Vertrag eingegangen als juristische Person und hast damit den ihr Recht oder eher Unrecht akzeptiert.( Treibgut des Seerechts) klasse beschreibung!
Das Wort bzw. Unwort “Gebietsgrundsatz” gibt es überhaupt nicht, auch hatte ich schon mal das Wort “Flaggenprinzip” diesbezüglich auch schon gehört.
Es ist noch viel mehr zu wissen, aber das hilft Dir jetzt nix. Folgender Vorschlag;
Bezahl den Wisch und dann mach Dich schlau…ich meine richtig schlau, daß Du in der Beziehung felsenfest bist. Da kommt eine Menge arbeit auf Dich zu,
Völkerstrafrecht, Grund und Menschenrechte, UNO-Resulution, HLKO usw.
Ich bin heute soweit, daß ich gar nicht mehr reagiere, ob es GEZ, Finanzamt oder Knöllchen oder dergleichen ist, ich schmeiß alles weg, wenn es nicht unterschrieben ist….und was soll ich sagen…..es kommt niemand.
Eine CD gibt es bei Geratop für 15 Öre, da steht alles drin und drauf, seeehhhr hilfreich und das Wesentliche!
Nov 25, 2010 @ 20:32:53
unter IV ist ein kleiner Schreibfehler unterlaufen, ersetze diese Block deshalb wie folgt:
IV.
Da die -selbst seitens einer Bundesrepublik Deutschlands via der v.g. Bundesgesetzesblätter zugegebenen- Tatsachen,
an augenscheinlicher Offenkundigkeit gar nicht mehr zu überbieten sind, wäre jeder Versuch des Weiterwirkens in
dieser OWiG-Sache, ausser deren Einstellung bzw. Aussetzung und Aufforderung der Landesregierung zur v.g.
Klageeinreichung, als Begehung vorsätzlich rechtswidriger Taten -ebenfalls augenscheinlich Offenkundig- entlarvt.
Nov 25, 2010 @ 20:46:16
Das Wort Gericht aus den v.g. Vorschlag musst Du für Deinen Fall, da Du ja noch nicht so weit bist, dass die Sache vor einem “BRD”-Gericht ist ersetzten durch
Sachebearbeitung, oder
das Personal der e.g. Einrichtung, o.ä.
ersetzten
Wenn Du genau meinen Vorschlag genau liest und auch nachvollziehen kannst, wirst Du feststellen, dass mittels
den unter II.4 und II.5 dargelegten Tatsachen Deinen Einzelfallverbrechern jeglichen Bezug auf in ihren Antwortschreiben erwähnten Territorialbezug völlig kaputt machst !!!
Wenn Du Dir die -sogar seitens einer “BRD” zugegebenen(!)- Tatsachen durcharbeitest, erkennst Du, dass sogar eine “BRD” (wohl auf Druck der Alliierten) zugeben musste, dass ein Beitritt einer “DDR” zu einer “BRD” zu keinem Zeitpunkt mehr erfolgen konnte !!!
Nov 25, 2010 @ 20:54:24
Für Deutsche (Art.5 EGBGB) gilt deutsches Recht( Art.6 EGBGB) ,deutsches Recht ist Reichsrecht gemäß Art.50 EGBGB.
Das deutsche Recht kennt keine Ordnungswidrigkeiten und somit kein OWiG.
Nov 25, 2010 @ 21:01:48
Heil Euch allen,
man muss nicht mal so weit ausholen. (Geltungsbereich und Co).
Das OWIG ist ungültig auf Grund :
Verletzung des Zitiergebots. (Regeln der Brd GmbH).
siehe http://grundrechteforum.de/
Sofort Anzeige wegen :
STGB § 81 – Hochverrat
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Das sind die Regeln der Brd GmbH.
Also wendet Sie an !!!
Anzeige erstatten und einen Antrag auf Strafverfolgung (Wichtig !!!) stellen.
Der Austeller des Schreibens haftet persönlich. Zeigt ihn an.
Meldet es den Grund Gesetz Schutz (wird auch Verfassungsschutz genannt).
NERVT EINFACH NUR RUM !!!
Die Kunst des Krieges – Schlage den Feind mit seinen eigenen Waffen.
Was sind Wir – Deppen .- Nein …. sondern ???
Heldenhafte Krieger und nur diese gehen nach Walhalla.
Mit Deutschen Gruß,
Neo
Nov 25, 2010 @ 21:16:54
Aufhebung des Ordnungswidrigkeitengesetz.
Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG) wurde exakt am 11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OWIG rückwirkend aufgehoben wurde. Damit existiert seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 29.11.2007 für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage, ist auch im EGOWi §1 der Geltungsbereich weggefallen. Das Gericht/Behörde wird gerügt, sich auf Gesetze zu berufen, welche nicht mehr gültig sind und zum Schaden der Bürger sich von diesen ungerechtfertigt zu bereichern. Plünderung im besetzten Gebiet! Zum Geltungsbereich einer Vorschrift bzw. Gesetz legt das Bundesverwaltungsgericht folgendes fest (diese Urteile haben in „Deutschland“ Gesetzeskraft): „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147). Das OVG Lüneburg 3 K 21/89 sowie das VG – Hannover 2001 hat diesen Sachverhalt ebenfalls bestätigt.
Nov 25, 2010 @ 21:18:06
Ich danke Euch allen für reichlichen Antworten.
( dank Eurer Hilfe)
Dann werde ich einen neuen Brief formulieren…
Mal sehen wie es weiter geht.
Ich werde Euch auf dem Laufenden halten.
mKG
Eric
Okt 23, 2012 @ 11:52:30
Hallo Eric, was ist nun aus Deiner Sache geworden? wie ist es weiter gegangen?
Nov 25, 2010 @ 21:25:33
@Neo
ich geben Dir recht, aber im ungültigen OwiG steht:
§ 132 Einschränkung von Grundrechten
Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.
oder was meinst Du mit Zitiergebot!?
Artikel 19 Abs. 1 GG
»Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten (Einzelfallverbot). Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen (Zitiergebot).«
Nov 25, 2010 @ 21:33:52
so habe ich es formuliert
An
Landkreis Cloppenburg
32.6 Verkehrsordnungswidrigkeiten
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Betr.: Aktenzeichen xxxxxxxx.xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Frau xxxxxxx
ich weise auch den!!! von Ihnen gestellten Bußgeldbescheid zurück und äußere mich nicht zur Sache.
Das Ordnungswidrigkeitsgesetz OWiG ist vom Bundestag mit Wirkung vom 25.11.2007 aufgehoben worden!! !
Im Übrigen empfehle ich Ihnen, den § 5 des OWiG zu lesen, der den räumlichen Geltungsbereich regelt. Zitat: Ein Gesetz, das nicht hinreichend bestimmt ist, verliert gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichts seine Rechtskraft
Bitte prüfen Sie Ihren rechtlichen Kenntnisstand und passen diesen bei Erkenntnis den Gegebenheiten an Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH Die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH ist ein privates Unternehmen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen und erbringt Dienstleistungen bei der Haushalts- und Kassenfinanzierung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Sondervermögen an den Finanzmärkten. Wozu braucht die BRD zur Finanzierung ihres Haushaltes eine GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung?
Hochachtungsvoll
Nov 25, 2010 @ 21:25:52
so habe ich es formuliert,
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Frau xxxxx
ich weise den von Ihnen gestellten Bußgeldbescheid zurück und äußere mich nicht zur Sache.
Begründung:
1. Ich würde gerne von Ihnen erfahren, auf welcher Basis Sie einen Bußgeldbescheid ausstellen, da das Grundgesetz der BRD seit 17. Juli 1990 durch die Streichung des territorialen Geltungsbereiches (§23 GG) von den Alliierten in den 4+2 Verhandlungen in Paris durch Herrn James Baker ungültig gemacht wurde.
Damit sind alle gesetzlichen Grundlagen, auf die Sie sich stützen, erloschen.
Sie handeln aber völkerrechtswidrig auf Gewohnheitsrecht. Dies ist Ihnen als ehemalige Körperschaft öffentlichen Rechts grundsätzlich nicht erlaubt.
1. Damit ist wieder der alte verfassungsrechtliche Status des Deutschen Reichs in Kraft getreten und der kennt kein Gesetz für Ordnungswidrigkeiten nach StVO.
2. Laut Gerichtsverfassungsgesetz ist eine Handlung ohne rechtliche oder gesetzliche Grundlage nichtig. Damit haben Sie grundsätzlich keine Kompetenz mehr, Bußgeldbescheide, Kostenbescheide o.ä. auszustellen. Ihnen fehlt dazu jegliche rechtsstaatliche Grundlage.
Ich erwarte von Ihnen die sofortige Einstellung des Verfahrens. Außerdem berechne ich Ihnen für die Bearbeitung dieses Schreibens einen Stundensatz á 110, €.
Den Bußgeldbescheid gebe ich Ihnen zu meiner Entlastung in diesem Brief zurück.
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und trotzdem gemäß § 126 BGB – der auch für Sie gilt – unterschrieben,
wofür um Verständnis gebeten wird!
Hochachtungsvoll
Nov 25, 2010 @ 22:12:30
Ausgezeichnet. 1 setzen. Hab Dank. Kurz und bündig. Das haut rein!
Kurt sagt Heil!
Ich darf das kopieren? Da kann man sich auch nicht verhädern. Klare Sache.
Nov 25, 2010 @ 22:36:14
AhnenDR
sicher doch, das ist der Weg
Nov 25, 2010 @ 21:36:17
Also, wenn das hier stimmt:
Mitteldeutschland ist grundgesetzfreie Zone – Wiedervereinigtes Deutschland noch immer Besatzungszone!
Da also das – erloschene – GG in MD gleich doppelt nicht stimmt – WAS gilt dann dort?
Wird ja immer lustiger…
Nov 25, 2010 @ 21:43:31
Das ist eine sehr gute Frage.
Nov 25, 2010 @ 21:43:11
@Lynn
rechtlich gilt im Mitteldeutschland (Ex-DDR) die Verfassung des Deutsche Reiches.
Das GG für dir BRD hat nie hier gegolten.
Rechtlich sind wir hier völlig frei. Theoretisch gilt nicht einmal mehr die STVO nur hier handelt es sich um eine Ordnung (allgemein anerkannt) und kein Gesetz!
Nov 25, 2010 @ 21:53:17
Für Reichsdeutsche gilt der Grundsatz: Kein Kontakt zu OMF-BRD Behörden !
Und wenn, dann müßt Ihr praktisch wie ein Rechtsanwalt rüberkommen.
Manche von den Amtslakaien wissen, das sie als Privatpersonen handeln.
Ihnen muß vor Augen geführt werden,daß sie voll haftbar gemacht werden können.
Die kriegen auch Schiß !
Nov 25, 2010 @ 21:56:48
Super Marek das ist der Weg.
Nov 25, 2010 @ 21:57:04
„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können,
in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne
weiteres feststellen können.
Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und
deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit
ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
„Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige
Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis
wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten
oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O)
Nov 25, 2010 @ 22:06:40
Gebt ihnen endlich die rote Pille!
Nov 25, 2010 @ 22:07:39
man sollte, wenn man Mist baut, dafür gerade stehen und nicht bei jedem Strafzettel den Joker des Staatsrechtes ziehen und den Strafzettel lieber bezahlen. Zu schnelles Fahren wäre im 3. Reich, Weimarer Republik und Kaiserreich mit Sicherheit auch geahndet werden. Sie trat am 1.10.1934 m.W. in Kraft und ist bis heute gültig. Von daher sollte man sich an Reichsgesetze halten, wenn nicht die Konsequenzen tragen. Ich bin auch schon mal zu schnell gefahren, und habe Bußgeld bezahlt und Punkte errungen. Wenn ich wegen Verstosses gegen § 130 StGB vor einem Schiedsrichter stehen würde, dann spiele ich so einen Trumpf aus. Aber doch nicht für so was….
Nov 25, 2010 @ 22:17:45
Ich würde die Schoise bezahlen und dafür versprechen, die HLKO und die SHAEF Gesetze auswendig zu lernen,zack!
Nov 25, 2010 @ 22:36:50
also, die sache ist sehr einfach, man brauch wirklich nicht mit der gmbh kanone auf den landrat schiessen.
ich bin 2009 auch zu schnell durch das radar 150 € bus(s)geld und 2 punkte.
bin zu meinem rechtsanwalt der hat dem landkreis einen netten brief geschrieben, von wegen bildhafter darstellung zur ermittlung von geschwindigkeitsverstössen nicht statthaft usw, 3 wochen später brief: das gegen sie eingeleitete ordungswiedrigkeitsverfahren ist gemäss § 47 OWiG eingestellt worden.
lichtgrüsse
arun
Nov 25, 2010 @ 22:50:03
Alles richtig auch wenn`s um bezahlen geht.
Allerdings geht es hier ums Prinzip und nicht um 10 20 oder mehr Euro. Wenn jeder weitermacht wie bisher ändert sich nichts. Diesen Lügnern muß bei jeder Gelegenheit der Spiegel vor`s Gesicht gehalten werden. Wenn es eng wird bezahlen und anschliesend Schadensersatz fordern.
Siehe Mustertext
Rechnung gemäß BGB § 823 und Palandt BGB §839 Nr. 19/04 Schadensersatz meiner
in Anspruch genommenen Zeit bezüglich AZ : XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Begründung.
Folgender Sachverhalt offenkundig.
Das OWIG sowie die StPO sind Bundesgesetze.
Ihre Erzwingungshaft Anordnung vom 08.03.10 beruht auf einem Verfahren durch ein Gesetz ohne
Geltungsberreich. Jedermann muß in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes
ohne weiteres feststellen zu können, um sein Verhalten entsprechend darauf einzurichten. Ein Gesetz ,
das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot
der Rechtsicherheit ungültig (vergl. z.B. BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
Das OVG Lüneburg 3 K 21/89 sowie das VG – Hannover 2001 hat diesen Sachverhalt ebenfalls bestätigt.
Darüber hinaus erinnere ich Sie wiederholt an Ihre obliegende REMONSTRATIONSPFLICHT gemäß
BBG § 56. NEU: BGB § 63 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit.
Ihnen sollte gewiß nicht entgangen sein, daß die Einführungsgesetze zum GVG, zur ZPO ,StPO und OWIG
mit dem Geltungsbereich seit 2006 spätestens seit November 2007 mit Bekanntgabe im
Bundesgesetzblatt endgültig und vollumfänglich aufgehoben wurden.
Da Sie Ihrer Sorgfaltspflicht aus eigenen Stücken nicht nachgekommen sind und den Anschein
erwecken daß dies alles nicht relevant wäre, stelle ich Ihnen meine Arbeitszeit zur
Gesetzesgrundlagenrecherche und Erstellung des Schreibens sowie den mir dadurch entstandenen
Schaden gemäß BGB § 823 in Rechnung.
Zur Rechtsgrundlage wird hier BGB § 839 in Verbindung mit GG Art. 34 zur Anwendung gebracht.
Zukünftig wird auf eine verantwortlich zeichnende Person bestanden um Schadenseratzansprüche
persönlich stellen zu können. Hierzu BGB §126 ; §126 a; §126 b; Da das Staatshaftungsgesetz von 1981
(StHG) durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts v. 19.10.1982 (BverfGE 61.149) für nichtig erklärt
wurde haften Sie privat gemäß BGB § 839 [Haftung bei Amtspflichtverletzung] und sind somit
schadensersatzpflichtig gemäß BGB §§ 823,839 i. V. m GG Art. 34 i. V. m. VStGB § 5 (Unverjährbarkeit),
i.V.m. VStGB § 9 (Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte)
Der genannte Betrag ist binnen 21 Tagen auf das genannte Konto zu überweisen. Ansonsten müßte ich
ohne weitere Anmahnung den Verzug melden.
Entstandener Schaden
Nov 25, 2010 @ 23:25:50
Also ich habe vor über 2 Monaten einen Bußgeldbescheid mal zum Test durchgestrichen und als Begründung die Streichung des Einführungsgesetzes zum OwiG in der 118. Sitzung des Bunzeltages angegeben. Siehe 2. Bereinigungsgesetz.
Bis jetzt nix gekommen. Sie werden es wohl auch kaum bestätigen, zeigt aber dass es anscheinend doch weiter verbreitet ist, als man denkt.
Nov 25, 2010 @ 23:27:01
Ps: Ich habe die Herrschaften zur Sicherheit auch nochmal belehrt, genau wie die Damen vom “Ordnungsamt”, daß sie als Privatpersonen handekln, und dafür haftbar sind.
Nov 26, 2010 @ 01:32:47
Bei den 2+4 Verhandlungengab es einen Notenwchsel von James Baker, den damaligen Außenminister der USA, unserer Besatzungsmacht seit 1944 an den damaligen Außenminister der Bundesrepublik Deutschland , Herr Friedrich Genscher. Der Wortlaut dieser Note war gewaltig und kurz
Artikel 23. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird aufgehoben
Nach Internationalem Recht war damit der Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland damit ab dem 18.07.1990 , 0.00 Uhr des darauf folgenden Tages aufgehoben ! Da wir immer noch keine Verfassung haben , die FREI vom Deutschen Volk in Kraft gesetzt wurde tritt automatisch das Londoner Protokoll ( Viermächte Abkommen ) vom 12.09.1944 in Kraft.
Nov 26, 2010 @ 09:53:03
an den Obersturmführer,
es gilt Reichsrecht vor dem 30.Jänner 1933 !!!!
Wer sich etwas anderes einredet verkennt die Fakten.
De jure die Reichsverfassung von 1871 mit Stand 28.Oktober 1918.
Nov 26, 2010 @ 10:05:13
@Tim1964 – Vielen Dank für deine Antwort!
Nov 26, 2010 @ 21:27:39
@ Obersturmbandführer,
ich gebe Ihnen “Recht” es hilft nichts! Bezahlen und gut!Ich hab’ das auch schon alles hinter mir. Versuchen den die Namen der Vasallen für später rauszukriegen und am TagX Schadenersatz geltend machen – dass auch noch die Nachkommen BLUTEN sollen! Und keine Panik – die Nachkommen waren schon in früheren Leben in diese Machenschaften involviert! Also es trifft immer dieRICHTIGEN!
Wir haben sehr wenig Möglichkeiten uns gegen diese ungesetzlichen ! momentan ! zu wehren – es sei denn wir könnten innerhalb 24Stunden eine Streitmacht von etwa 3Mill. Gegensoldaten aufstellen. Sonst keine CHANCE – aber was nicht ist kann auch ganz schnell noch was werden!?!?!?
Jun 15, 2012 @ 14:06:33
Es gibt KEINE rechtsgültigen Gesetze dafür. Mögen diesen Bürger auch viele für einen Spinner, oder Komiker halten, aber er ist nach rechtlicher Lage im Recht.
Dabei spielt es keine Rolle wie er auftritt und wie er sich gibt.
Jun 15, 2012 @ 17:28:49
Interssantes Video
Jun 16, 2012 @ 18:02:27
http://www.buzer.de/gesetz/7965/index.htm
Und was steht unter Artikel 57 ???????
Sie brauchen rechtgültige Gesetze für IHRE Strafen, ohne die sind sie nur Kriminelle.
Aug 20, 2012 @ 15:45:44
Bitte erklärt mir, wo die Rechtsquelle zu finden ist, dass das OWiG “rückwirkend” aufgehoben worden ist. Von rückwirkend kann ich leider nichts finden
Okt 24, 2012 @ 14:39:12
Hallo Zusammen, ich kann mich also 2012 Oktober 24 noch immer mit dem von prof genannten Text gegen ein Strafe für zu schnelles fahren wehren und kommen damit durch? Lese das hier gerade zufällig, wann sollte man wieder zurück rudern? Beim Bußgeldbescheid?